Montag, 13. Oktober 2008

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz

Leistung

Monatliche finanzielle Direktleistung abhängig vom tatsächlichen Betreuungsbedarf und der Pflegegeldstufe für Persönliche Assistenz in den Bereichen:

  • Haushalt,
  • Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit,
  • Mobilität,
  • Kommunikation und Freizeit.

Hinweis:

Der Fonds Soziales Wien fördert Assistenz im Alltag. Für "Assistenz am Arbeitsplatz" (oder den Weg dorthin) wenden Sie sich bitte an das Bundessozialamt, Landesstelle Wien. Der Dienstleister „Wiener Assistenzgenossenschaft“ (WAG) übernimmt die Beratung und Leistungserbringung für das Bundessozialamt.

Voraussetzungen

  • Körperbehinderung, Pflegegeld der Stufen 3 bis 7

  • erwerbsfähiges Alter, d.h.:

    • Sie haben eine Arbeit oder streben eine an,

    • Sie sind in Ausbildung oder streben eine Ausbildung an,

    • Sie beziehen eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension,

    • Sozialhilfe, Notstandshilfe, eine Dauerleistung oder

    • Arbeitslosengeld (ALG) oder Kindergeld.

  • hohe Selbstverwaltungskompetenz (kein/e SachwalterIn)

  • in einem Privathaushalt leben (im Unterschied zu Einrichtungen des betreuten Wohnens)

  • kein Bezug gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie zB. vollbetreutes Wohnen, Regelfahrtendienst, Beschäftigungstherapie, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Hauskrankenpflege)

  • Hauptwohnsitz in Wien

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)

Hinweis:

Die Förderung im Rahmen der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Förderung & Kosten

Die Höhe der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz richtet sich nach Ihrer Pflegegeldstufe und Ihrem Assistenzbedarf.

Sobald Sie die Leistung beziehen, müssen Sie regelmäßigen Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Geldmittel erbringen. Dazu werden Sie, sobald Sie in die Leistung eingetreten sind, ein Formular erhalten.

Quelle vom Fond Sozialem Wien

Hier weiterlesen >>> http://behinderung.fsw.at/unterstuetzung_im_alltag/pflegegeldergaenzungsleistung.html

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