Mittwoch, 23. Dezember 2009

Weihnachtsgrüße

Unseren Kunden und Assistentin
wünschen wir frohe Weihnachten und bedanken uns für erwiesene Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen.

Liebe, Hoffnung und Zuversicht,
begleiten uns auf diesem Trip.
Wir alle wählten diesen Weg,
und stellen uns jetzt gemeinsam den vielen Herausforderungen.



Holen wir Luft, atmen tief durch
und starten wieder voller Kräfte,
ausgeruht und ausgerastet,
motiviert und stimmungsvoll,
neuen Wegen, großen Chancen,
mit offenen Armen entgegen.

Alles Liebe und fröhliches Weihnachtsfest
wünscht Ihnen das PAV Team


Quelle Bild: http://www.grusskartenbote.de

Dienstag, 1. Dezember 2009

Heizkostenzuschuss 2009/2010

Alle in Wien gemeldeten SozialhilfebezieherInnen, Arbietslosengeld-, Nostandshilfe-, Pensions- und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen mit einem Einkommen unter dem ASVG-Richtsatz können diesen Energiekostenzuschuß in hHöhe von € 200,- bekommen.
Diese Einkommensgrenzen sind: bei Einzelpersonenhaushalten max. € 772,40 netto
bei Zweipersonenhaushalten € 1.158,08 netto und
pro Kind wird ein Zuschlag von € 80,95 netto eingerechnet.

Die Anträge liegen in den Bürgerdienststellen, der Stadtinformation im Rathaus, beim Arbeitsmarktservice, in den Pensionistenclubs des Kuratoriums Wiener Pensonisten-Wohnhäuser, in den Beratungszentren "Pflege und Betreuung zu Hause" des Fonds Soziales Wien und in den Sozialzentren der Magistratabteilung 40 aufliegen.
Dem ausgefüllten Antrag ist ein aktueller Einkommensnachweis (Beleg über die aktuelle Pension) in Kopie beizulegen. Die Anträge können an die MA 40, am Thomas-Klestil Platz 8, 1030 Wien, geschickt werden oder auch persönlich abgegeben werden.

Für alle weiterführenden Fragen gibt es eine eigene Hotline 4000-40680.
Antragsfrist: 31. Jänner 2010


Quelle: KOBV GEMEINSAM STÄRKER Ausgabe 4/2009, Nr.363/53. Jahrgang

Dienstag, 10. November 2009

Projekt “Bürgerinnen und Bürger entlasten”

Haben Sie erst vor geraumer Zeit eine ärztliche Bestätigung eingeholt, die notwendig ist, um eine Förderung oder Unterstützung zu erhalten?
Sei es beim Antrag auf Unterstützung einer 24-Std-Betreuung oder Pflegegeld, beim Antrag auf Feststellung der Begünstigteneigenschaft oder beim Antrag auf Gratis-Vignette.

Immer wieder müssen ärztliche Bestätigungen und andere Unterlagen für Ansuchen zusammengestellt und persönlich oder per Post abgegeben werden. Aus Sicht der Betroffenen könnte aber vielleicht eine einfachere Abwicklung erfolgen oder Dokumente/Bestätigungen auch behördenintern weitergegeben werden.

Im Rahmen des Projekts „Bürgerinnen und Bürger entlasten“, das das Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt durchführt, können Sie Ihre persönlichen Erfahrungen und Meinungen bei Behördenwegen einbringen.

Wir laden Sie sehr herzlich ein, diese Chance zu nutzen und an der Befragung aktiv teilzunehmen. Mittels eines kurzen Interviews in Form eines Fragebogens haben Sie die Möglichkeit Probleme anzusprechen und aufzuzeigen. Bei Interesse bitten wir Sie um ein kurzes Mail an office@triconsult.at oder um Kontaktaufnahme mit Frau Mag. Peiskammer oder Frau Reiner ( Tel: 01 408 49 31).

Der ÖZIV startet drei Petitionen um weitreichende Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Österreich zu erreichen.

Um eine parlamentarische Behandlung herbeizuführen, benötigen wir zumindest 500 Unterschriften pro Petition.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung! Die Petitionen können online unterzeichnet werden.

Einfach den jeweiligen Link anklicken!
Wir werben um Unterschriften für folgende Petitionen und bitten um Ihre Stimme:

Valorisierung des Pflegegeld:
Anpassung der steuerlichen Freibeträge:
Abänderung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetze

Bitte weiter lesen >> http://www.oeziv.org/
Quelle: www.oeziv.org

Dienstag, 13. Oktober 2009

Wien erhält neues Behinderten-Gesetz

Das neue Chancengleichheitsgesetz ist die Nachfolgeregelung des bisherigen Behindertengesetzes aus dem Jahr 1986. Das neue Gesetz beinhaltet neben zusätzlichen Leistungen auch sprachliche Modernisierungen.

Teilweiser Rechtsanspruch
Dass Behinderte Menschen mit "Leiden und Gebrechen" sind, ist im Chancengleichheitsgesetz nicht mehr zu finden. Genauso wenig wie der Begriff "Unterbringung", der durch "betreutes Wohnen" ersetzt wurde.

Aber auch der Leistungskatalog wurde ergänzt, wie Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) betonte. Enthalten sind jetzt unter anderem auch die Bereiche Arbeitsintegration, Frühförderung, Persönliche Assistenz sowie Gebärdendolmetscher.

Bitte weiter lesen >> http://wien.orf.at/stories/371968/
Quelle: www.wien.orf.at

Freitag, 11. September 2009

Meldung von baulichen Barrieren

Begegnen Sie in der Stadt baulichen Barrieren wie etwa Stufen, die nicht mit einer Rampe abgeschrägt sind, oder fehlenden Blindenleitsystemen, können Sie diese Barrieren der Stadtverwaltung melden.

Ihre Anliegen werden an den Koordinator für ein barrierefreies, behinderten- und generationsgerechtes Planen, Bauen und Wohnen, DI Robert Labi, sowie an die MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau, DI Günter Reschreiter, übermittelt, die Ihre Anfragen gerne beantworten und an die zuständigen Dienststellen zur Bearbeitung weiterleiten.

Bitte weiter lesen >> http://www.wien.gv.at/menschen/barrierefreiestadt/meldung.html

Quelle: wien.at

Montag, 7. September 2009



MAN SIEHT NUR MIT DEM HERZEN GUT, DAS WESENTLICHE IST FÜR DIE AUGEN UNSICHTBAR

- Antoine de Saint Exupery

Mittwoch, 12. August 2009

Wien: Eine Buslinie wird für Rollstuhlfahrer adaptiert

Niederflurflurtechnik in Kombination mit dem Bestreben, nach Möglichkeit alle Haltestellen mit "Bahnsteigkanten" auszurüsten, sorgt dafür, daß die Autobusse der Wiener Linien auch für den Großteil der mobilitätsbehinderten Personen benutzbar sind.

Menschen im Rollstuhl allerdings bereitet die trotz "Kneeling" (das weitere Absenken des Fahrzeuges auf der Türseite) dennoch verbleibende "Rest-Stufe" und besonders ein "Rest-Spalt", der breiter als fünf Zentimeter ist, Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen. Um auch dieser Gruppe die problemlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen, sind fahrzeuggebundene Einstiegshilfen erforderlich.

Die Wiener Linien haben sich für eine manuell - durch den Fahrer - zu bedienende Klapprampe entschieden. Die Rampe wurde von einer Arbeitsgruppe, in der auch Vertreter der RollstuhlfahrerInnen sehr intensiv und engagiert mitgearbeitet haben, speziell für die Niederflurbusse entwickelt.

Bitte weiter lesen >> http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=263

Quelle: www.bizeps.or.at

Freitag, 10. Juli 2009

Erhöhte Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) beträgt EUR 138,30 pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach erfolgter Antragstellung eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung.
WICHTIG:

Wird für das Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, wird wird ein Teil des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe in der Höhe von EUR 60,- monatlich auf das Pflegegeld angerechnet. Informieren Sie daher bitte die Einrichtung, die das Pflegegeld auszahlt, dass für das Kind Familienbeihilfe beantragt oder bezogen wird.

Voraussetzungen:

* Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder das Kind ist dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe.
* Die Einkommensgrenze (= ASVG-Richtsatz, Pflegegeld und Waisenrenten werden nicht angerechnet) darf von der Person, auf die sich der Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe bezieht, nicht überschritten werden.

Quelle: www.bundessozialamt.gv.at

Gebührenbefreiungen

Befreiung von der Rundfunkgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt

Volljährige Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, der jener Standort ist, für den die Befreiung beantragt wird (kann auch ein Altersheim sein), können eine Befreiung von der Rundfunkgebühr und bzw. oder einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen, sofern sich das Gerät im Wohnraum befindet und nicht für geschäftliche Zwecke genutzt wird.

Voraussetzungen:
* Bezug von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
* Bezug von Leistungen aus der Pensions- oder Arbeitslosenversicherung
* Bezug von Beihilfen aus dem Arbeitsmarktförderungs- und
Arbeitsmarktservicegesetz (für Schulungen etc.)
* Bezug der Sozial- oder freien Wohlfahrtshilfe
* Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen, sofern sie ein geringes Haushalts-
Nettoeinkommen haben (bei Pflegegeldbeziehern ist dies für den Zuschuss zum
Fernsprechentgelt nicht erforderlich).

Hier Weiterlesen .. http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Finanzielle_Unterstuetzung/Gebuehrenbefreiungen

Quelle: Internet unter www.bundessozialamt.gv.at

Mittwoch, 8. Juli 2009

Gleich & Gleich - Alles zum Thema Behindertengleichstellung


Für wen gilt der Diskriminierungsschutz des Behindertengleichstellungsgesetzes?
Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderungen.

Mehr zum Begriff Behinderung
Geltungsbereiche
In weiten Bereichen des täglichen Lebens bringt das BGStG einen gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz. Eingeteilt werden diese Bereiche in zwei Hauptkategorien:

• Benachteiligungsverbot behinderter Menschen innerhalb der Bundesverwaltung
(Steuerrecht, Pass- und Meldewesen, Straf- und Zivilrecht, Schulwesen, etc.)
• Benachteiligungsverbot behinderter Menschen beim Zugang zu und der Versorgung mit
Gütern und Dienstleistungen (Einkaufsmärkte, Veranstaltungen, allgemeine
Freizeitaktivitäten wie Kino, Schwimmbad, etc.)

Mehr zu Formen der Diskriminierung
Mehr zu Rechtsdurchsetzung
Mehr zu Schlichtung

Bitte hier weiterlesen >> www.bundessozialamt.gv.at/basb/Behindertengleichstellung/Im_taeglichen_Leben/Allgemeines

Quelle: Bundessozialamt

Freitag, 26. Juni 2009

Fahrvergnügen auch für diejenigen die ein Auto vom Rollstuhl aus fahren


Carony Drive ist ein Elektrorollstuhl mit Sitz, der auf eine extra niedrige Höhe von 38 cm justiert werden kann. Dieses macht ihn extra geeignet für Personen die ihr Auto im Rollstuhl sitzend fahren wollen.

Carony Drive ist crashgetestet im Rollstuhlschloss Drive LOC mit einem 76 Kg Dummy, gemäß den ISO-Standards für Tests.

Bitte hier weiterlesen >> http://de.autoadapt.com/?url=http%3A//de.autoadapt.com/produkter/transp/produkter/carony-drive.asp

Quelle: Internet unter http://de.autoadapt.com

Mittwoch, 24. Juni 2009

Führerschein

Auch für Rollstuhlfahrer kann Auto fahren möglich werden: Mit Umbauten und Fahrtrainings.Wer vor einem Unfall den Führerschein hatte, muss ihn nach einer ärztlichen Untersuchung und Autoumbau nur umschreiben lassen. Jugendliche Rollstuhlfahrer müssen den Führerscheinkurs besuchen. In Wien bieten zum Beispiel die Fahrschulen Mohaupt und Columbus Unterricht mit speziell geschulten Fahrlehrern und umgebauten Fahrschulautos an.

Roland Hirtl von der ARBÖ-Behindertenberatung hilft seit 1988 Menschen mit Körperbehinderung, wieder ein Stück Eigenständigkeit und Mobilität zu erlangen. Er berät in Sachen Autokauf und -umbau und hilft auch in vielen anderen Dingen. Detaillierte Informationen zu allen relevanten Themen kann man auch bei Frau Edith Grünseis-Pacher vom Club Mobil einholen.

Quelle: Kurier Artikel vom 18.06.2009

Bitte hier weiterlesen >> http://kurier.at/sportundmotor/motor/1916592.php

Freitag, 12. Juni 2009

Mit der "Zunge" den Rollstuhl lenken?

Wissenschaftler des Georgia Institute of Technology (Georgia Tech) haben ein System entwickelt, mit dem Gelähmte einen Computer oder ihren Rollstuhl bedienen können. Als Eingabegerät dient ein Magnet auf der Zungenspitze. Die Bewegungen werden von Sensoren registriert und in Steuersignale verwandelt.
Mit dem Tongue Drive, dem Steuerungssystem mit der Zunge, sieht der Student Huo Xueliang aus, als würde er in zwei Freisprechmikrofone sprechen. Doch die beiden vermeintlichen Mikrofone links und rechts von seinem Gesicht sind Sensoren, die Bewegungen von Huos Zunge in Steuersignale für einen Computer umsetzen.

Bitte hier weiterlesen >> http://www.kirchbaumer.net/index.php?option=com_content&view=article&id=130:mit-der-qzungeq-den-rollstuhl-lenken-georgia-tech-hat-das-realisiert&catid=49:lastmessage&Itemid=87

Freitag, 5. Juni 2009

Steuertipps für Menschen mit Behinderung

Menschen mit einer Behinderung haben häufig einen großen Mehraufwand in finanzieller Hinsicht. Steuer Tipps für Menschen mit Behinderung oder Menschen mit langfristigen Krankheiten oder jenen Menschen, die aufgrund bestimmter körperlicher Umstände Diät halten müssen, können bares Geld einbringen. Zunächst einmal muss man sich an das zuständige Bundessozialamt wenden. Das Bundessozialamt wird den Grad der Behinderung feststellen und einen entsprechenden Behindertenausweis ausstellen.
Steuer Tipps für Menschen mit Behinderungen zeigen, dass man bei einem Grad der Behinderung von mindestens 25 Prozent pauschale Freibeträge steuerlich geltend machen kann. Die Summen dafür erstrecken sich zjavascript:void(0)wischen 99 Euro und 726 Euro, die pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können.
Die genaue Summe ist sehr abhängig vom Grad der Behinderung, welcher durch das Bundessozialamt festgestellt wurde. Bezieht ein Behinderter allerdings Pflegegelder, fällt der Freibetrag komplett weg.

Steuertipps für Menschen mit Behinderung sind ebenso wichtig für Menschen mit langfristigen Krankheiten. So erhalten beispielsweise Diabetiker Pauschalbeträge von 70 Euro pro Monat, Menschen mit Gallen- oder Magenproblemen erhalten 51 Euro monatlich und jene Menschen, die an inneren Krankheiten leiden, bekommen 42 Euro im Monat. Alternativ steht es einem Menschen, der Diät halten muss, auch frei, nicht die Pauschalen zu wählen, sondern die Belege für die Aufwendungen, die im Zuge der Diät entstehen, direkt abzusetzen.
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können ebenso Kosten für Medikamente, für Heilbehandlungen oder für Hilfsmittel geltend gemacht werden. Rollstühle, Sehhilfen, Prothesen und andere Fallen in die Kategorie der Hilfsmittel.

Bitte hier weiterlesen >> http://www.finanz-blog.at/steuertipps-fuer-menschen-mit-behinderung/

Donnerstag, 28. Mai 2009

Motivationsgeschichte

Vielleicht kennst du die Geschichte ja schon, trotzdem unglaublich!
Eine wahre Geschichte  -  Für Leute mit Motivationsproblemen
Eines Tages fragt ein Sohn seinen Vater: "Papa, läufst du mit mir einen Marathon?"
Hier weiterlesen...

http://www.kirchbaumer.net/index.php?option=com_content&view=article&id=162:unglaublich

Montag, 25. Mai 2009

Fiakerfahrten auch für Rollstuhlfahrer möglich


Der Fiaker für besondere Anforderungen

Aufgrund von Alltagserfahrungen im Umgang mit gehbehinderten Menschen hat ein renommiertes Wiener Fiakerunternehmen eine Kutsche für mobilitätseingeschränkte Menschen gestaltet.
Problemloses Ein- und Aussteigen für Rollstuhlfahrer.
Nach entsprechender behördlicher Überprüfung und Genehmigung durch die Magistratsabteilung 65 ist diese spezielle Fiakerkutsche seit Anfang 2009 in Betrieb. Sie bietet Platz für Rollstühle bis 300 kg und zusätzlich bis zu 3 Begleitpersonen.
Die bislang einzige Kutsche dieser Art ist aufgrund ihrer speziellen Bauweise für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bestens geeignet. Ausziehbare Auffahrtsrampen und verstellbare Sitzbänke ermöglichen das einfache und sichere Unterbringen von Rollstühlen bis 300 kg Gesamtgewicht. Durch die speziellen Einstiegshilfen, wie verbreiterten Türen und zusätzlichen Auftrittstufen, ist die Kutsche für Personen mit Gehbehinderung bestens geeignet.
Der "Glaslandauer" ist zusätzlich mit einem Panoramadach ausgestattet und bietet damit bei jedem Wetter allerhöchsten Komfort und beste Aussicht auf die Sehenswürdigkeiten Wiens.

http://www.vienna.at/news/wien/artikel/der-fiaker-fuer-besondere-anforderungen/cn/news-20090414-09365435

Montag, 18. Mai 2009

Wahllokale für Menschen mit Behinderung gerüstet

In Wien werden rund 400 barrierefrei zugängliche Wahllokale eingerichtet. In der Amtlichen Wahlinformation“, die eine Woche vor der Wahl per Post zu Ihnen kommt, finden Sie den Hinweis, ob Ihr Wahllokal barrierefrei zugänglich und mit einer Rollstuhl-Wahlzelle ausgestattet ist.

Ist das nicht der Fall, können Sie mit einer Wahlkarte in jedem barrierefrei zugänglichen Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Menschen, die den Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, dürfen sich von einer Begleitperson helfen lassen.

Die Mitnahme eines Begleit- oder Blindenführhundes in die Wahlzelle ist erlaubt. Darüber hinaus stehen in jedem Wiener Wahllokal Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Für di Briefwahl können diese online unter „www.wahlen.wien.at“, per Post (MA 62, 1080 Wien, Lerchenfelder Straße 4) und per E-Mail (wahl@ma62.wien.gv.at) angefordert werden.

Hier weiterlesen >> http://www.wien.gv.at/wahlinfo/eu/2009/

Auszug aus der Zeitschrift Wien.at – Heft Nr. 5/2009

Barrierefreie Stadt

vom Webservice der Stadt Wien
Kompetenzstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen:
19, Muthgasse 62/1.Obergeschoss/C1.12
Telefon: 01 4000-25345
E-Mail: info@barrierefreiestadt.wien.at
 
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 8.30 bis 13.30 Uhr
um telefonische Anmeldung wird gebeten (darüber hinausgehende Termine
sind möglich)

Internet: www.barrierefreiestadt.wien.at

Mehr zum Thema:
Wiener Amtshäuser haben Aufholbedarf in punkto Barrierefreiheit 

Bitte hier weiterlesen >> http://www.wien.gv.at/menschen/barrierefreiestadt/

Sonntag, 17. Mai 2009

Barrierefreiheit für alle Züge, Busse u.Verkehrsstationen

Auszug aus der Zeitschrift "Heute Nr. 1173", 13.05.2009

Etwa 456 Millionen Personen nutzten im Jahr 2008 die Busse und Züge der ÖBB. Um das Reisen auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung angenehm, stress- und barrierefrei zu gestalten, setzen die ÖBB eine Fülle an Verbesserungen um. Entsprechend dem Etappenplan gemäß § 19 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz werden die Bereiche Personennah- und fernverkehr, Postbus, Infrastruktur und Website sukzessive angepasst. Allein 2008 investierten die ÖBB 6,6 Millionen Euro in eine barrierefreie Ausstattung von Zügen (moderne Talent- und Doppelstockzüge) und Postbusse.
Alle Bahnhöfe ab 2000 Reisende pro Tag werden sukzessive mit Liften ausgestattet.

Donnerstag, 14. Mai 2009

Archäologischer Park Carnuntum

6. Jänner – 21. Dezember 2009 täglich 10:00 – 17:00 Uhr
EINTRITTSPREISE 2009
Carnuntum Ticket

Erwachsene € 9,-
Ermäßigt € 7,-
Kinder (11-14 Jahre) € 3,-
Schüler im Klassenverband € 3,-
Allgemeine Führung
(bis 6 Jahre gratis) € 2,-
Zeitreiseführung € 3,-
(tägl. 11.30 Uhr, bis 6 Jahre gratis)

Gültig für den einmaligen Eintritt in jeden der drei Bereiche bis Saisonende 2009.
Alle Preise inkl. MwSt.
Ermäßigungen
Jugendliche 15-18 Jahre, Gruppen, Schüler, Senioren, Studenten, Behinderte und Präsenzdiener nach Vorlage des entsprechenden Ausweises.
Familienangebot
Freier Eintritt für alle Kinder bis 10 Jahre in Begleitung von mind. 1 Erziehungsberechtigten!

Hier weiterlesen >>> http://www.carnuntum.co.at/besuch/oeffnungszeiten-und-preise

Montag, 11. Mai 2009

Naschmarkt: Sanierung um 13 Millionen Euro

Ab 2010 wird das Flaggschiff der Wiener Märkte optisch aufpoliert, bis 2015 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Das lang erwartete Konzept sieht vor, dass der Naschmarkt behindertengerecht gestaltet wird.
WIEN. Die Weichen sind gestellt, die letzen Details geklärt – jetzt liegt das lang erwartete Konzept für die Sanierung des Wiener Naschmarktes auf dem Tisch, wie Renate Kaufmann, Bezirkschefin von Mariahilf, der „Presse“ bestätigt: „Das Konzept sieht vor, dass rund 13 Millionen Euro investiert werden.“ Nachsatz: „Wir sind irrsinnig erleichtert.“

Sobald das Budget für die Sanierung fixiert ist, was spätestens Anfang Dezember erfolgen soll, ist der Weg für die Umsetzung des neuen Naschmarkt-Konzeptes frei. Die Details:
•Sanierung ab 2010. Im März 2010 soll der Spatenstich für den Naschmarkt „neu“ erfolgen. Die Bauarbeiten werden dabei in „drei bis vier Tranchen aufgeteilt“, wie Kaufmann erklärt: „Es wird nicht alles gleichzeitig saniert, damit der Naschmarkt während der Bauarbeiten nicht komplett lahmgelegt wird.“ Im Jahr 2015 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein und das Flaggschiff der Wiener Märkte wieder voll in Betrieb gehen.
Das Lichtkonzept wird ebenfalls geändert: „Es kommen Laternen, die doppelt so hell leuchten wie die alten Modelle“, erklärt Bischof. Ein umstrittenes Modell wie die eckigen Leuchten auf der Kärntner Straße kommt für Bischof aber nicht in Frage: „Es werden traditionelle Leuchten sein, weil der Naschmarkt unter Denkmalschutz steht.“ Das Konzept sei jedenfalls mit dem Denkmalamt und der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) abgestimmt.
Apropos Stände: Diese stehen unter strengem Denkmalschutz und dürfen nicht angetastet werden. Einzige Ausnahme: Wenn sanierungsbedürftige Rohre unter einem Stand verlaufen, müssen die Standler während der Sanierung in einen Container übersiedeln. Dort herrscht nicht gerade Naschmarkt-Flair. Leider gehe es aber nicht anders, meint Bischof.
•Behindertengerecht. Nachdem der Naschmarkt aufgegraben wird, wird die Oberflächengestaltung später dazu genutzt, den Markt behindertengerecht zu adaptieren. Konkret sollen nach der Neugestaltung die hohen Stufen zu Lokalen und Ständen der Vergangenheit angehören.

Auszug aus "Die Presse", Print-Ausgabe, 03.11.2008

Hier weiterlesen >>> http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/427207/index.do?from=simarchiv

Mittwoch, 22. April 2009

Auszug aus der Zeitung "Wiener Wirtschaft" vom 17.04.2009

Freitag, 16. Januar 2009


Es ist mit der Kunst wie mit der Sonne:
Sie scheint nicht, damit die Blumen blühen,
aber die Blumen blühen, weil die Sonne scheint.

"Zitat von K.H. Waggerl"