Menschen mit einer Behinderung haben häufig einen großen Mehraufwand in finanzieller Hinsicht. Steuer Tipps für Menschen mit Behinderung oder Menschen mit langfristigen Krankheiten oder jenen Menschen, die aufgrund bestimmter körperlicher Umstände Diät halten müssen, können bares Geld einbringen. Zunächst einmal muss man sich an das zuständige Bundessozialamt wenden. Das Bundessozialamt wird den Grad der Behinderung feststellen und einen entsprechenden Behindertenausweis ausstellen.
Steuer Tipps für Menschen mit Behinderungen zeigen, dass man bei einem Grad der Behinderung von mindestens 25 Prozent pauschale Freibeträge steuerlich geltend machen kann. Die Summen dafür erstrecken sich zjavascript:void(0)wischen 99 Euro und 726 Euro, die pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können.
Die genaue Summe ist sehr abhängig vom Grad der Behinderung, welcher durch das Bundessozialamt festgestellt wurde. Bezieht ein Behinderter allerdings Pflegegelder, fällt der Freibetrag komplett weg.
Steuertipps für Menschen mit Behinderung sind ebenso wichtig für Menschen mit langfristigen Krankheiten. So erhalten beispielsweise Diabetiker Pauschalbeträge von 70 Euro pro Monat, Menschen mit Gallen- oder Magenproblemen erhalten 51 Euro monatlich und jene Menschen, die an inneren Krankheiten leiden, bekommen 42 Euro im Monat. Alternativ steht es einem Menschen, der Diät halten muss, auch frei, nicht die Pauschalen zu wählen, sondern die Belege für die Aufwendungen, die im Zuge der Diät entstehen, direkt abzusetzen.
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können ebenso Kosten für Medikamente, für Heilbehandlungen oder für Hilfsmittel geltend gemacht werden. Rollstühle, Sehhilfen, Prothesen und andere Fallen in die Kategorie der Hilfsmittel.
Bitte hier weiterlesen >> http://www.finanz-blog.at/steuertipps-fuer-menschen-mit-behinderung/
Freitag, 5. Juni 2009
Steuertipps für Menschen mit Behinderung
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