Freitag, 10. Juli 2009

Gebührenbefreiungen

Befreiung von der Rundfunkgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt

Volljährige Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, der jener Standort ist, für den die Befreiung beantragt wird (kann auch ein Altersheim sein), können eine Befreiung von der Rundfunkgebühr und bzw. oder einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen, sofern sich das Gerät im Wohnraum befindet und nicht für geschäftliche Zwecke genutzt wird.

Voraussetzungen:
* Bezug von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
* Bezug von Leistungen aus der Pensions- oder Arbeitslosenversicherung
* Bezug von Beihilfen aus dem Arbeitsmarktförderungs- und
Arbeitsmarktservicegesetz (für Schulungen etc.)
* Bezug der Sozial- oder freien Wohlfahrtshilfe
* Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen, sofern sie ein geringes Haushalts-
Nettoeinkommen haben (bei Pflegegeldbeziehern ist dies für den Zuschuss zum
Fernsprechentgelt nicht erforderlich).

Hier Weiterlesen .. http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Finanzielle_Unterstuetzung/Gebuehrenbefreiungen

Quelle: Internet unter www.bundessozialamt.gv.at

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