
Für wen gilt der Diskriminierungsschutz des Behindertengleichstellungsgesetzes?
Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderungen.
Mehr zum Begriff Behinderung
Geltungsbereiche
In weiten Bereichen des täglichen Lebens bringt das BGStG einen gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz. Eingeteilt werden diese Bereiche in zwei Hauptkategorien:
• Benachteiligungsverbot behinderter Menschen innerhalb der Bundesverwaltung
(Steuerrecht, Pass- und Meldewesen, Straf- und Zivilrecht, Schulwesen, etc.)
• Benachteiligungsverbot behinderter Menschen beim Zugang zu und der Versorgung mit
Gütern und Dienstleistungen (Einkaufsmärkte, Veranstaltungen, allgemeine
Freizeitaktivitäten wie Kino, Schwimmbad, etc.)
Mehr zu Formen der Diskriminierung
Mehr zu Rechtsdurchsetzung
Mehr zu Schlichtung
Bitte hier weiterlesen >> www.bundessozialamt.gv.at/basb/Behindertengleichstellung/Im_taeglichen_Leben/Allgemeines
Quelle: Bundessozialamt
Mittwoch, 8. Juli 2009
Gleich & Gleich - Alles zum Thema Behindertengleichstellung
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