Das neue Chancengleichheitsgesetz ist die Nachfolgeregelung des bisherigen Behindertengesetzes aus dem Jahr 1986. Das neue Gesetz beinhaltet neben zusätzlichen Leistungen auch sprachliche Modernisierungen.
Teilweiser Rechtsanspruch
Dass Behinderte Menschen mit "Leiden und Gebrechen" sind, ist im Chancengleichheitsgesetz nicht mehr zu finden. Genauso wenig wie der Begriff "Unterbringung", der durch "betreutes Wohnen" ersetzt wurde.
Aber auch der Leistungskatalog wurde ergänzt, wie Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) betonte. Enthalten sind jetzt unter anderem auch die Bereiche Arbeitsintegration, Frühförderung, Persönliche Assistenz sowie Gebärdendolmetscher.
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Quelle: www.wien.orf.at
Dienstag, 13. Oktober 2009
Wien erhält neues Behinderten-Gesetz
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