Alle in Wien gemeldeten SozialhilfebezieherInnen, Arbietslosengeld-, Nostandshilfe-, Pensions- und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen mit einem Einkommen unter dem ASVG-Richtsatz können diesen Energiekostenzuschuß in hHöhe von € 200,- bekommen.
Diese Einkommensgrenzen sind: bei Einzelpersonenhaushalten max. € 772,40 netto
bei Zweipersonenhaushalten € 1.158,08 netto und
pro Kind wird ein Zuschlag von € 80,95 netto eingerechnet.
Die Anträge liegen in den Bürgerdienststellen, der Stadtinformation im Rathaus, beim Arbeitsmarktservice, in den Pensionistenclubs des Kuratoriums Wiener Pensonisten-Wohnhäuser, in den Beratungszentren "Pflege und Betreuung zu Hause" des Fonds Soziales Wien und in den Sozialzentren der Magistratabteilung 40 aufliegen.
Dem ausgefüllten Antrag ist ein aktueller Einkommensnachweis (Beleg über die aktuelle Pension) in Kopie beizulegen. Die Anträge können an die MA 40, am Thomas-Klestil Platz 8, 1030 Wien, geschickt werden oder auch persönlich abgegeben werden.
Für alle weiterführenden Fragen gibt es eine eigene Hotline 4000-40680.
Antragsfrist: 31. Jänner 2010
Quelle: KOBV GEMEINSAM STÄRKER Ausgabe 4/2009, Nr.363/53. Jahrgang
Dienstag, 1. Dezember 2009
Heizkostenzuschuss 2009/2010
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