Behindertengleichstellungsgesetz beseitigt keine Barrieren
"Von Rechts wegen sollten Barrieren in Gebäuden weitgehend beseitigt sein. In der Praxis klappt dies nicht immer so, wie es sich der Gesetzgeber wohl vorgestellt hat"
Das im Jahr 2006 in Kraft getretene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz war lange
verhandelt worden und viele notwendige
Punkte wurden auf Druck der Wirtschaft
gestrichen. Im Gesetz wird ausführlich über
den Bereich barrierefreies Bauen gesprochen,
aber es gibt keine Handhabe, Barriere zu beseitigen.
Ing. Maria Grundner von der ÖAR wird in der Presse interviewt und zeigt auf, wie unbefriedigend es in der Praxis aussieht: "Finde ich eine bauliche Barriere vor, kann ich den Diskriminierenden auf Schadenersatz klagen, aber nicht auf Beseitigung."
Weiterlesen auf: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=11229
Weitere Informationen: Kennzeichnung Barrieren, Gleichstellung
Quelle: http://www.bizeps.or.at
Freitag, 30. April 2010
Sozialministerium ignoriert Fakten:
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